Allgemeine Geschäftsbedingungen von PurrPixel Studio (Teil der FaceCraft GmbH)

1. Vertragsabschluss und Geltungsbereich der AGBs

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle von PurrPixel für den Kunden erbrachten Dienstleistungen.

1.2 Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

1.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftrag des Kunden von PurrPixel mündlich, schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde.

1.4 Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und diese akzeptiert, sofern nicht anders vereinbart.

1.5 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden schriftlich oder per E-Mail festgehalten.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Projektarbeit: Der Begriff “Projektarbeit” bezeichnet das Ergebnis der von PurrPixel für den Kunden gemäß der Vereinbarung zwischen den Parteien durchgeführten Arbeit.

2.2 Agentur: Die Agentur “PurrPixel” ist die Person, die mit der Durchführung der Projektarbeit beauftragt wird.

2.3 Kunde: Der “Kunde” ist die Person, die die Projektarbeit bei PurrPixel in Auftrag gibt. Der Begriff “Auftraggeber” in diesen Geschäftsbedingungen bezieht sich selbstverständlich auf Personen beiderlei Geschlechts.

2.4 Parteien: Die “Parteien” sind PurrPixel und der Kunde.

2.5 Kopie oder Abschrift der Projektarbeit: Jede Vervielfältigung der Projektarbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten-)Träger (insbesondere auf Papier, USB-Stick, Computerfestplatte usw.) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Websites) gilt als “Kopie der Projektarbeit” oder als “Exemplar”.

3. Gegenstand und Umfang der Projektarbeit

3.1 Der Gegenstand der beauftragten Projektarbeit wird im Vertrag festgehalten.

3.2 Die technische und künstlerische Gestaltung der Projektarbeit liegt im alleinigen Ermessen von PurrPixel. Insbesondere haben die Agentur und die Projektleiter der verantwortlichen Agentur das alleinige Recht, über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel sowie die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu entscheiden.

3.3 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, werden die Projektarbeiten ausgeführt
a) digital
b) auf der Grundlage von Einzelverträgen

3.4 PurrPixel führt die Projektarbeit grundsätzlich persönlich aus. PurrPixel ist jedoch berechtigt, sich Hilfspersonen seiner Wahl zu bedienen. Ist PurrPixel aufgrund von Umständen, die es nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung, Unfall etc.), nicht in der Lage, die Projektarbeit zum vereinbarten Termin durchzuführen, wird es die Kunden unverzüglich darüber informieren und eine Ersatzperson vorschlagen, sofern dies für PurrPixel zumutbar ist und die Kunden damit einverstanden sind.

3.5 Die für die Projektarbeit erforderlichen Geräte und Programme werden von PurrPixel zur Verfügung gestellt.

3.6 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die für die Projektarbeit benötigten Orte, Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

3.7 Wenn der Kunde ein Projekt storniert oder auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt, nachdem die Projektarbeit begonnen hat, oder wenn der Kunde seinen Verpflichtungen, z.B. gemäß Ziffer 3.6, nicht nachkommt, hat PurrPixel Anspruch auf Ersatz der bereits entstandenen Kosten (einschließlich der Kosten Dritter). Darüber hinaus hat PurrPixel Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 % der vom Auftraggeber geschuldeten vertraglich vereinbarten Vergütung. Ist die Vergütung nicht pauschal vereinbart, ist PurrPixel berechtigt, dem Kunden die tatsächlich aufgewendete Zeit in Rechnung zu stellen sowie eine Vertragsstrafe von CHF 500.

4. Vergütung

4.1 Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar zuzüglich Spesen ist – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar.

4.2 Bei nicht fristgerechtem Eingang von Vorauszahlungen ist PurrPixel berechtigt, sofern vertraglich vereinbart, andere Termine für die bereits reservierten Termine zu vergeben. PurrPixel hat den Kunden hiervon mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren.

4.3 Bei Zahlungsverzug versendet PurrPixel maximal drei Mahnungen. Für die zweite und jede weitere Mahnung wird eine Gebühr von CHF 30 erhoben. Zahlt der Kunde nach der dritten Mahnung nicht fristgerecht, werden betreibungsrechtliche Massnahmen oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Zudem wird bei verspäteter Zahlung ein Verzugszins von 5 Prozent erhoben. Die Geltendmachung weiterer Schäden und Kosten bleibt vorbehalten.

5. Haftung und Gewährleistung

5.1 PurrPixel haftet, einschließlich der Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten aller Mitarbeiter und Hilfspersonen.

5.2 PurrPixel haftet auch nicht für nicht eingeholte Einwilligungen Dritter, die an der vom Kunden gewünschten Projektarbeit beteiligt sind (vgl. unten Ziffern 6.5 und 6.7).

5.3 Der Kunde hat Mängel innerhalb von sechs Kalendertagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich und detailliert zu rügen, andernfalls gilt die Projektarbeit als genehmigt und es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

5.4 Bei rechtzeitig gerügten Mängeln hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder ist sie unverhältnismäßig, kann PurrPixel dem Kunden auch eine Herabsetzung der Vergütung oder des Kaufpreises gewähren oder bei erheblichen Mängeln die Rückgängigmachung des Vertrages anbieten. Ein Wahlrecht des Kunden besteht nicht. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Nutzung der Projektarbeit durch den Auftraggeber

a. Generell

6.1 Der Kunde darf die Projektarbeit nur zu dem mit PurrPixel vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum nutzen. Ist ein solcher Zeitraum nicht vereinbart worden, so richtet sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrags. Eine vertragswidrige Nutzung verpflichtet den Auftraggeber, PurrPixel eine Entschädigung in Höhe von 150% der vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen. Ist die Höhe der Entschädigung vertraglich nicht festgelegt, schuldet der Auftraggeber in diesem Fall PurrPixel eine Vertragsstrafe von CHF 1.000.

6.2 Nur der Auftraggeber ist berechtigt, die Projektarbeit im Rahmen der mit PurrPixel getroffenen Vereinbarung zu verwerten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten das Nutzungsrecht an der Projektarbeit einzuräumen, es sei denn, es wird schriftlich vereinbart.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der mit PurrPixel vereinbarten Nutzung des Werkes den Namen der PurrPixel-Teammitglieder in geeigneter Weise zu erwähnen. Dies geschieht durch das Symbol © vor dem Namen der PurrPixel Teammitglieder oder durch einen ähnlichen, mit den PurrPixel Teammitgliedern vereinbarten Hinweis (z.B. “Alle Rechte vorbehalten durch PurrPixel.). Wird der Hinweis unterlassen, schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Vertragsstrafe von CHF 500.

6.4 Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

b. Rechte Dritter

6.5 Hat der Kunde PurrPixel mitgeteilt, dass (bestimmte) Personen bei der Durchführung der Projektarbeit fotografiert werden sollen, so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen ihr nachweisliches Einverständnis zu den Aufnahmen ihrer Person und zur späteren Nutzung der Projektarbeit im Rahmen des Vertragszwecks gegeben haben.

6.6 Überlässt der Kunde PurrPixel Gegenstände und/oder Geräte oder benennt er bestimmte Orte, die Gegenstand der Projektarbeit sein sollen, so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Erstellung der Projektarbeit und ihrer anschließenden Nutzung im Rahmen des Vertragszwecks keine Rechte Dritter entgegenstehen.

6.7 Im Falle eines Verstoßes gegen die in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Verpflichtungen verpflichtet sich der Kunde, PurrPixel alle Zahlungen (z. B. Schadensersatz) zu erstatten, die PurrPixel gegebenenfalls zugunsten der Begünstigten zu leisten hat, sowie die im Zusammenhang mit der Regelung des Sachverhalts entstandenen Kosten (z. B. Kosten für einen Vergleich oder ein Gerichtsverfahren) zu ersetzen.

7. Nutzung der Projektarbeit durch PurrPixel

7.1 PurrPixel ist Urheber der Projektarbeiten und behält alle Rechte, soweit diese nicht vertraglich zur ausschließlichen Nutzung an den Auftraggeber übertragen wurden.

7.2 PurrPixel ist berechtigt, das Projektmaterial unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt, in geänderter oder unveränderter Form zu speichern, zu bearbeiten und zu veröffentlichen, soweit es nicht zur externen kommerziellen Nutzung dient. PurrPixel hat das Recht, das Projektmaterial zu nutzen
a) auf seinen Websites
b) auf allen Social-Media-Kanälen, auf denen PurrPixel vertreten ist
c) in Arbeitsmappen
d) in und um sein Produktionsstudio
e) in Galerien und Ausstellungen
zu Informations- und Werbezwecken.

7.3 Soweit es sich um Rechte am eigenen Bild handelt, erteilt der Kunde seine jederzeit widerrufliche Zustimmung zur Nutzung und Veröffentlichung seiner Bildrechte zu den oben genannten Zwecken. Diese Zustimmung wird von PurrPixel im Vertrag eingeholt.

7.4 Die Zustimmung des Auftraggebers ist auch für jede weitere Nutzung erforderlich.

8. Schutz der Daten

8.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten der Erfüllung des Vertrages bzw. der Vertragsanbahnung dient. Eine vom Kunden oder von Dritten erteilte Einwilligung, insbesondere zur Verarbeitung und Veröffentlichung von Bildrechten, kann jederzeit schriftlich gegenüber PurrPixel widerrufen werden.

8.2 Die Art und Weise, wie PurrPixel personenbezogene Daten verarbeitet, ist in der Datenschutzerklärung von PurrPixel unter https://purrpixel.studio/privacy-policy/ nachzulesen. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Datenschutzgesetz (DSG) bzw. die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).

8.3 PurrPixel verpflichtet sich, Ihre Privatsphäre zu schützen und zu respektieren, und wir verwenden Ihre persönlichen Daten nur zur Verwaltung Ihres Kontos und zur Bereitstellung der von Ihnen angeforderten Produkte und Dienstleistungen. Von Zeit zu Zeit möchten wir Sie über unsere Produkte und Dienstleistungen sowie über andere Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten, informieren. Wenn Sie damit einverstanden sind, dass wir Sie zu diesem Zweck kontaktieren, kreuzen Sie bitte unten an, wie wir Sie kontaktieren sollen.

9. Marketingangebote und Aktualisierungen

9.1 Rechtzeitige Updates mit den neuesten Blog-Beiträgen zu erhalten.

9.2 Der Kunde kann sich jederzeit von diesen Mitteilungen abmelden oder seine Zustimmung widerrufen. Weitere Informationen darüber, wie Sie sich abmelden können, über unsere Datenschutzpraktiken und darüber, wie wir die Privatsphäre unserer Kunden schützen und respektieren, finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

9.3 Um die vom Kunden angeforderten Inhalte bereitstellen zu können, müssen wir seine personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten.

10. Referenzen

10.1 PurrPixel hat jederzeit das Recht, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für den Kunden erstellte Projektarbeit hinzuweisen, insbesondere in Publikationen (Internet, Drucksachen), auf Messen und in Gesprächen mit potentiellen Kunden. Der Widerruf der Zustimmung zur Nutzung der Bildrechte durch den Kunden oder die geforderte Geheimhaltung der Namensnennung des Kunden bleiben vorbehalten.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.

Luzern, 22. September 2023

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